Kommt es zu einem Wasserschaden, stellt dies für die Betroffenen natürlich in erster Linie ein überaus ärgerliches Ereignis dar, mit dem ein äußerst großer Arbeitsaufwand einhergehen kann. Nicht zu vernachlässigen ist jedoch auch, dass das Vorkommnis durchaus weitereichende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Daher erklärt der folgende Beitrag, welche Maßnahmen bei einem Wasserschaden grundsätzlich zu ergreifen sind und wer für die damit verbundenen Kosten aufkommen muss.
Das korrekte Vorgehen bei einem Wasserschaden
Das Wichtigste ist bei einem Wasserschaden erst einmal, einen kühlen Kopf zu behalten und besonnen zu agieren.
Zuerst erfolgt das Abstellen der Wasserzufuhr, um eine weitere Ausbreitung des Schadens zu verhindern. Das Schließen des entsprechenden Wasserzuflusses ist dafür ausreichend. Sollte dazu keine Möglichkeit bestehen, lässt sich jedoch nicht auf das Abstellen des Haupthahnes verzichten. Der nächste Schritt besteht darin, in dem betroffenen Bereich den Strom auszuschalten, indem die Sicherungen umgelegt oder ihre Schaubsicherung abgedreht werden. Dadurch lässt sich ein möglicher Kurzschluss verhindern.
Wurden diese sicherheitsrelevanten Schritte unternommen, muss das ausgetretene Wasser schnellstmöglich entfernt werden. Zeigt sich das Ausmaß als überschaubar, zeigen sich Lappen und Eimer in der Regel als ausreichend. Ist jedoch mehr Wasser aufzunehmen, kann oft kaum auf eine Pumpe oder einen Nasssauger verzichtet werden. Aus dem nassen Bereich sind selbstverständlich sämtlichen Elektrogeräte, Möbel und Teppiche zu entfernen, da sich ansonsten das Risiko einer Schimmelbildung ergibt. Aus diesem Grund sollten auch sämtliche Türen und Fenster geöffnet werden.
Der Raum, der von dem Wasserschaden betroffen ist, ist außerdem zu fotografieren – dies gilt ebenfalls für eventuell beschädigte Möbelstücke. Diese Aufnahmen benötigt die Versicherung für die entsprechende Schadenregulierung. Die Information über den Wasserschaden an die Versicherung kann dann im Anschluss erfolgen. Mieter sollten diese jedoch zuerst an ihren Hausverwalter oder Vermieter weitergeben.
Die Kosten für den Wasserschaden – Wer muss zahlen?
Durch einen Wasserschaden können durchaus Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro entstehen. Schutz gegen diese finanzielle Belastung bietet eine entsprechende Versicherung. Allerdings kommen in diesem Zusammenhang grundsätzlich unterschiedliche Versicherungen – abhängig von der jeweiligen Schadensart – in Betracht.
So gilt, dass Schäden an den Möbeln durch die Hausratversicherung übernommen werden, für Beschädigungen an dem Gebäude selbst ist allerdings die Gebäudeversicherung verantwortlich. Führte der Wasserschaden dazu, dass fremde Gebäude oder Möbel einen Schaden erlitten haben, stellt die Privathaftpflichtversicherung den richtigen Ansprechpartner dar. Ausschlaggebend ist jedoch auch, wodurch der Wasserschaden entstanden ist. Lässt sich dieser auf Starkregen, Rückstau oder Hochwasser zurückführen, liegt die Schadenregulierung in dem Verantwortungsbereich der Elementarversicherung.
Außerdem ist in diesem Zusammenhang die Grundregel zu berücksichtigen, dass die Kosten von demjenigen zu übernehmen sind, der auch der Verursacher des Schadens ist. Läuft so beispielsweise die Badewanne eines Mieters durch Unachtsamkeit über, muss dieser zahlen – auch für Schäden, die eventuell die Nachbarwohnung oder das Gebäude betreffen.
Generell kann auch die Nachlässigkeit des Vermieters der Grund für einen Rohrbruch sein, allerdings spielen dabei stets auch äußere Umstände eine Rolle. Dennoch springt in der Regel in einem solchen Szenario die Gebäudeversicherung des Vermieters ein, sodass dieser den Schaden beseitigt und dafür sorgt, dass sich das Haus beziehungsweise die Wohnung wieder als bewohnbar zeigen.