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Rund 21 Millionen Rentner gibt es in Deutschland, die neben ihrer Rente oft auf weitere Unterstützungen angewiesen sind. Diese Leistungen umfassen nicht nur die Rentenzahlungen, sondern auch verschiedene Unterstützungen von der Krankenkasse, der Pflegekasse und weiteren Sozialleistungen. Viele von ihnen haben jedoch längst den Durchblick im Dschungel von Bürokratie, Gesetzen und Anträgen verloren. Dieser Artikel gibt eine Orientierung.

 

Wohnortwechsel: Erhalten Senioren Unterstützung?

Senioren, die einen Wohnortwechsel planen, können unter bestimmten Umständen finanzielle Unterstützung erhalten. Ein seniorengerechter Umzug wird in vielen Fällen von der Pflegekasse unterstützt, wenn die neue Wohnung besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigkeit abgestimmt ist. Diese Unterstützung kann die Kosten für den Umzug selbst, aber auch für notwendige Anpassungen der neuen Wohnung, wie den Einbau von Treppenliften oder Haltegriffen, umfassen.

Die Voraussetzung für eine solche Unterstützung ist, dass der Umzug medizinisch notwendig ist und zur Verbesserung der Pflegebedingungen beiträgt. Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, der den Bedarf ausführlich begründet. Wird der Antrag genehmigt, können bis zu 4.000 Euro für den Umzug und die notwendigen Anpassungen übernommen werden. Auch der Einsatz von speziellen Umzugsunternehmen, die sich auf seniorengerechte Umzüge spezialisiert haben, kann bezuschusst werden.

Weitere Leistungen der Pflegekasse erklärt

Neben der Unterstützung beim Umzug bietet die Pflegekasse auch andere finanzielle Hilfen für Senioren. Diese umfassen neben dem Pflegegeld auch Sachleistungen, die etwa für ambulante Pflegedienste oder den Umbau des Wohnraums genutzt werden können. Anspruch auf diese Leistungen haben Senioren, die in einen der fünf Pflegegrade eingestuft wurden. Der Anspruch auf Pflegegeld kann dabei je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfallen.

Fristen und Anträge

Wer eine Unterstützung durch die Pflegekasse möchte, muss dabei meist proaktiv einen Antrag stellen. Außerdem gibt es viele zeitliche Limitierungen, die einzuhalten sind. Bei baulichen Maßnahmen am Wohnraum etwa sollte der Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden. Diese Zeitspanne ermöglicht es der Pflegekasse, den Antrag gründlich zu prüfen und gegebenenfalls Rückfragen zu stellen oder zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Nach Eingang des Antrags hat die Pflegekasse in der Regel fünf Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Bei besonders dringenden Fällen, wie einem akuten Pflegebedarf nach einem Krankenhausaufenthalt, kann dieses Zeitlimit auf drei Wochen verkürzt werden. Werden diese Fristen überschritten, besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Bewilligung der Leistungen zu beantragen.

Unterstützung durch die Krankenkasse

Neben der Pflegekasse bietet auch die Krankenkasse verschiedene Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten sind. Dazu gehören etwa die Übernahme von Kosten für Hilfsmittel, wie Rollstühle, Gehstöcke oder Inkontinenzprodukte. Auch Reha-Maßnahmen, die der Erhaltung der Mobilität dienen, werden häufig bezuschusst oder vollständig übernommen.

Die Voraussetzungen für diese Leistungen sind in der Regel ein ärztliches Attest oder eine Verordnung. Der Arzt muss dabei genau darlegen, warum das Hilfsmittel oder die Maßnahme medizinisch notwendig ist. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse können die Leistungen direkt in Anspruch genommen werden. Oft lohnt es sich, verschiedene Anbieter von Hilfsmitteln zu vergleichen, da nicht alle Krankenkassen die gleichen Anbieter akzeptieren.

Sozialhilfe für Senioren

Für Senioren, deren Rente nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, Grundsicherung im Alter zu beantragen. Diese Sozialleistung soll sicherstellen, dass auch Rentner ein würdevolles Leben führen können, wenn ihre Rente zu niedrig ist. Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich am individuellen Bedarf und kann zusätzliche Kosten wie Miete, Heizung und Krankenversicherung abdecken. Um Grundsicherung zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Das Amt prüft die finanzielle Situation des Antragstellers und berechnet, wie viel Grundsicherung gezahlt wird. Die Berechnung orientiert sich an der Höhe der Rente, den Wohnkosten und den persönlichen Lebensumständen. Wird der Antrag bewilligt, wird die Grundsicherung monatlich ausgezahlt.