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Ein Mietverhältnis kann gut laufen. Solange beide Seiten sich an die Regeln halten, läuft alles rund. Aber wenn jemand sich nicht an die Vereinbarungen hält oder es Probleme gibt – dann wird’s schnell ungemütlich. Genau hier lauern Irrtümer und Fallstricke, die das harmonische Miteinander von Mietern und Vermietern gefährden können. Ein falscher Glaubenssatz hier, ein Missverständnis da, und plötzlich eskaliert die Situation. Zeit, Licht ins Dunkel zu bringen!

Irrtum 1: Ein Mietvertrag ist eine Einbahnstraße

Viele glauben, dass der Mietvertrag vor allem Pflichten für den Mieter mit sich bringt. Doch das stimmt so nicht. Der Mietvertrag ist eine rechtliche Partnerschaft. Der Vermieter verpflichtet sich, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten – und das bedeutet mehr, als nur die Haustür aufzuschließen. Von defekten Heizungen bis zu Schimmelproblemen: Reparaturen sind kein großzügiger Gefallen, sondern Pflicht.

Das heißt aber nicht, dass der Mieter jede Kleinigkeit anprangern kann. Ein lockerer Türgriff? Keine Chance – Kleinstreparaturen gehören meist in den Verantwortungsbereich des Mieters. Ein Blick in den Mietvertrag hilft, klare Grenzen zu ziehen. 

Und wenn es um die Nebenkostenabrechnung geht, lohnt es sich ebenfalls, ganz genau hinzuschauen: Welche Posten tatsächlich umgelegt werden dürfen, ist klar geregelt – Streitigkeiten entstehen oft durch unberechtigte Abrechnungen. 

Irrtum 2: Der Vermieter darf jederzeit in die Wohnung

Manchmal glauben Vermieter, dass sie ihr Hausrecht behalten, auch wenn die Wohnung längst vermietet ist. Doch hier gilt: Das Hausrecht geht vollständig auf den Mieter über. Zutritt gibt’s nur mit ausdrücklicher Zustimmung – oder in Ausnahmesituationen, etwa bei dringenden Reparaturen. Gleichzeitig sollten Mieter nicht vergessen, dass sie verpflichtet sind, bei begründeten Anliegen wie Reparaturen oder Besichtigungen den Zutritt zu ermöglichen – selbstverständlich nach vorheriger Ankündigung.

Ein angekündigter Kontrollbesuch ist keine Einladung zur Privatsphäre-Störung. Aber wer als Mieter wiederholt den Zugang verweigert, riskiert ebenfalls rechtliche Konsequenzen.

Irrtum 3: Die Kaution ist mein Sicherheitsnetz

Für Vermieter scheint die Kaution oft wie ein Freibrief: einfach einbehalten und gut. Doch Vorsicht – die Kaution ist zweckgebunden. Nur offene Mietschulden oder Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, rechtfertigen Abzüge. Kratzer im Parkett oder eine leicht vergilbte Wand? Das zählt zum normalen Verschleiß.

Mieter haben das Recht, die Rückzahlung der Kaution einzufordern – spätestens sechs Monate nach Auszug, wenn alle Ansprüche geklärt sind. Vermieter auf der anderen Seite sollten sicherstellen, dass Ansprüche rechtzeitig und stichhaltig geltend gemacht werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Irrtum 4: Schönheitsreparaturen? Dafür ist immer der Mieter zuständig!

Starre Klauseln wie „Alle fünf Jahre streichen“ sind oft unwirksam. Während der Vermieter für den allgemeinen Zustand der Wohnung verantwortlich bleibt, muss der Mieter Abnutzungen, die er selbst verursacht hat, beheben. Ein klassisches Beispiel: farbige Wände. Vermieter können verlangen, dass diese in neutralen Farben zurückgegeben werden.

Beim Auszug gilt für beide: klare Absprachen über den Zustand der Wohnung vermeiden Streit und sichern ein gutes Ende des Mietverhältnisses.

Irrtum 5: Mietminderung einfach so vornehmen

Ein Wasserrohrbruch oder ein wochenlang defekter Aufzug? Mietminderung scheint verlockend. Aber Vorsicht: Der Mieter muss zunächst den Mangel anzeigen und dem Vermieter eine Frist zur Behebung setzen. Erst wenn nichts passiert, kann die Miete gemindert werden – und auch dann in einem angemessenen Rahmen.

Für Vermieter gilt: Mängel ernst nehmen und zeitnah handeln. Das bewahrt nicht nur das Mietverhältnis, sondern schützt auch vor unnötigen Rechtsstreitigkeiten.

Fazit: Gemeinsam statt gegeneinander

Ein Mietverhältnis ist kein Kampf – zumindest sollte es das nicht sein. Wer sein Recht und seine Pflichten kennt, spart sich teure Missverständnisse und Streitigkeiten. Egal, ob Mieter oder Vermieter: ein guter Mietvertrag, klare Kommunikation und ein wenig Kompromissbereitschaft sind der Schlüssel zu einem fairen Miteinander.