Ein Autounfall im Ausland kann die Urlaubsfreude schnell trüben. Doch wer gut vorbereitet reist, kann unnötigen Stress vermeiden – und im Nachhinein Verzögerungen oder hohe Kosten, sollte es zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen.
Beispiel aus der juristischen Beratung des EVZ
Basil M. aus Schleswig-Holstein war mit seiner Familie in Belgien unterwegs, als eine niederländische Autofahrerin auf einem Parkplatz sein Fahrzeug beschädigte. Die Polizei nahm den Unfall auf, und Basil M. informierte die gegnerische Versicherung in den Niederlanden. Wegen ungeklärter Schuldfrage verweigerte diese jedoch die Kostenübernahme.
Erst nach Intervention der EVZ-Juristen konnte die Schuldfrage geklärt und der Schaden vollständig reguliert werden.
Diese Unterlagen sollten mit ins Auto
Im Handschuhfach sollte der Europäische Unfallbericht nicht fehlen. Das europaweit einheitliche Formular, erhältlich bei Automobilclubs oder Versicherungen, erleichtert die spätere Schadensregulierung. Sinnvoll ist auch die Internationale Versicherungskarte (früher „Grüne Karte“), die alle wichtigen Versicherungsdaten enthält.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, folgende Telefonnummern griffbereit zu haben: den Zentralruf der Autoversicherer, den Schadenservice der eigenen Versicherung sowie den Pannendienst des Automobilclubs.
Was bei einem Unfall vor Ort zu tun ist
- Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern (Warndreieck, Warnblinker).
- Bei Personenschaden europaweit die einheitliche Notrufnummer 112 wählen.
- Polizei verständigen (Hinweis: In einigen Ländern wie Frankreich kommt bei Blechschäden nicht immer eine Streife).
- Kontaktdaten mit dem Unfallgegner austauschen, ggf. Zeugen notieren.
- Fotos und Videos der Unfallstelle machen.
- Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen – möglichst vollständig und sorgfältig.
Hinweise zur Schadensregulierung
Wird der Unfall selbst verschuldet, übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Für den eigenen Schaden ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich.
Liegt die Schuld beim Unfallgegner, sollte der Schaden schnell bei dessen Versicherung gemeldet werden – über den Schadensregulierungsbeauftragten. Jede europäische Versicherung muss einen solchen Beauftragten in Deutschland benennen. Er ist Ansprechpartner für alle in Deutschland wohnhaften Personen, die Ansprüche gegen eine ausländische Kfz-Versicherung geltend machen. Dessen Kontaktdaten kann man über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen.
Für die Schadensmeldung sind der Europäische Unfallbericht, ein Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten sowie ggf. weitere Nachweise wie eine Ersatzwagenrechnung einzureichen. Mit der Einreichung sollte nicht zu lange gewartet werden, denn in einigen Ländern gibt es strenge Ausschlussfristen.
Wichtig: in der Regel werden Unfälle wie der oben geschilderte nach dem Recht des Landes abgewickelt, in dem der Unfall passiert ist. Dort können ganz andere Regeln gelten als in Deutschland. Erkundigen Sie sich bei der gegnerischen Versicherung genau, welche Kosten übernommen werden und welche nicht. Halten Sie die Kosten vor einer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der Versicherung so gering wie möglich, sonst bleiben Sie eventuell darauf sitzen.
Innerhalb von drei Monaten muss die gegnerische Versicherung den Schaden regulieren oder ein konkretes Entschädigungsangebot unterbreiten. Ist die Schuldfrage unklar, kann sich das Verfahren über sechs Monate oder länger hinziehen.
Unfall mit einem Mietwagen – was ist zu beachten?
Kommt es mit einem Mietwagen zu einem Unfall, muss in jedem Fall der Autovermieter informiert werden. Die meisten Mietverträge schreiben zudem die Verständigung der Polizei vor – auch bei kleinen Schäden. Andernfalls kann der Versicherungsschutz entfallen.
Ein Nachweis, dass man versucht hat, die Polizei zu kontaktieren, kann im Zweifel hilfreich sein.
Wer hilft?
Wenn sich die Schadensregulierung als schwierig erweist oder ins Stocken gerät, unterstützt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland kostenlos bei grenzüberschreitenden Fällen. Zum Online-Formular. Alternativ können sich Verbraucher auch an eine Schlichtungsstelle für Versicherungen im Land des Versicherer wenden.
Ausführliche Informationen zum Thema Autounfall im EU-Ausland und speziell zum Vorgehen bei Unfällen in Frankreich.