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Das Online-Magazin in Brandenburg

Am 23. und 26. November 2018 starten Online-Händler im Rahmen von Black Friday und Cyber Monday wieder zahlreiche Aktionsangebote. Die Schnäppchen-Tage bilden alljährlich den Auftakt zur Weihnachtseinkaufssaison. Damit dem Shopping-Spaß kein böses Erwachen folgt, sollten Verbraucher zwischen Rabattanzeigen und herunterzählenden Uhren nicht den Blick für das Wesentliche verlieren.

 

Auch in diesem Jahr nehmen wieder zahlreiche Online-Händler am Black Friday und Cyber-Monday teil. Der Versand-Riese Amazon widmet dieser aus den USA stammenden Tradition sogar eine ganze Cyber-Monday-Woche und leitet bereits jetzt mit ersten Deals den Countdown zum großen Shopping-Marathon ein. Doch nur, wer einen kühlen Kopf bewahrt, kann echte Schnäppchen von nur scheinbar günstigen Angeboten unterscheiden.

Denn oft zeigen die ausgewiesenen Rabatte die hohe Ersparnis im Vergleich zur „Unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers“ an. Diese muss aber gar nicht mit dem Preis übereinstimmen, den der Händler an anderen Tagen für den Artikel aufruft. Ablaufende Uhren und Hinweise auf sinkende Artikelbestände suggerieren den Verbrauchern außerdem, dass keine Zeit zum Überlegen bleibt, wenn sie ein Angebot nicht verpassen wollen.

Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, hat im Rahmen der Studie „Dynamische Preisdifferenzierung im deutschen Online-Handel“ Artikelpreise von 16 Online-Händlern untersucht und festgestellt, dass Preise auch außerhalb von Aktionstagen häufig schwanken können. „Wir haben im Extremfall bis zu 32 Preisänderungen für einen Artikel in 34 Tagen beobachtet. Vermeintliche Vorher- und Nachherpreise verlieren in solchen Fällen an Bedeutung.“

Wachsam bleiben und Angebote kritisch prüfen

Michèle Scherer, Expertin für Digitales, empfiehlt deshalb: „Verbraucher sollten sich nicht beirren lassen und sich trotz der vermeintlich hohen Rabatte die Zeit nehmen, Preise zu vergleichen. Wer dennoch erst hinterher bemerkt, dass er einen Fehlkauf getätigt hat, kann den Vertrag beim Online-Shopping in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen.“

Damit die Shopping-Freude nicht getrübt wird, ist es außerdem wichtig, auf seriöse Anbieter zu achten. „Tage wie Black Friday oder Cyber-Monday können immer auch von schwarzen Schafen genutzt werden, um Verbraucher in die Falle zu locken“, so Dautzenberg. Eine typische Masche auf dem Amazon-Marktplatz ist beispielsweise, die Kunden durch Problemmeldungen dazu zu bringen, den Anbieter direkt zu kontaktieren, um dann abseits der Plattform Bezahlungen per Vorkasse mit ihm zu vereinbaren. Scherer rät: „Verbraucher sollten generell eine Bezahlung per Vorkasse vermeiden und, soweit möglich, den Kauf auf Rechnung wählen.“

Für individuelle Hilfe können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen: - persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Über den Marktwächter Digitale Welt - Der Marktwächter Digitale Welt ist ein Frühwarnsystem mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den digitalen Markt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und ein Onlineportal. Mit dem Marktwächter Digitale Welt können auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie zum Beispiel die Bundesnetzagentur (BNetzA) bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Der Marktwächter Digitale Welt setzt sich aus fünf Schwerpunktverbraucherzentralen zu-sammen,

die jeweils ein Handlungsfeld des digitalen Marktes näher untersuchen: Bayern – Digitale Dienstleistungen, Brandenburg – Digitaler Wareneinkauf, Nordrhein-Westfalen – Nutzergenerierte Inhalte, Rheinland Pfalz – Digitale Güter und Schleswig Holstein – Telekommunikationsdienstleistun-gen. Der Marktwächter Digitale Welt wird finanziell gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).