Das Landgericht Stade hat die Angeklagte wegen Rechtsbeugung in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen ordnete die als Richterin am Amtsgericht sowohl für Zivil- als auch für Betreuungs- und Unterbringungssachen zuständige Angeklagte in der Zeit von Mai 2016 bis Dezember 2017 in 15 Fällen einstweilige und dauerhaft geschlossene Unterbringungen an. Dabei verstieß sie jeweils absichtlich und systematisch gegen ihre Verpflichtung, die Betroffenen vor der Unterbringung oder – bei einstweiligen Unterbringungen – unverzüglich nach der Entscheidung persönlich anzuhören, um ihre beruflichen Aufgaben, insbesondere die von ihr erstrebte umfassende und genaue Bearbeitung von Zivilsachen, mit ihren privaten Belastungen in Einklang zu bringen.

VfGBbg 22/23 - Das Verfassungsgericht hat heute in dem Verfahren, das das sogenannte Brandenburg-Paket mit einem Umfang von zwei Milliarden Euro betrifft und zu dem am 17. Mai 2024 die mündliche Verhandlung stattgefunden hat, sein Urteil verkündet. Die Regelungen des Brandenburg-Pakets wurden für nichtig erklärt. Eine allgemeine Rückabwicklungspflicht folgt daraus aber nicht.

Urteil vom 12. Juni 2024 - IV ZR 437/22 - Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass von einem Versicherer in seinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung verwendete Klauseln über die Überschussbeteiligung in Zusammenhang mit sog. Telematiktarifen unwirksam sind.

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-563/22 | Zamestnik-predsedatel na Darzhavna agentsia za bezhantsite (Flüchtlingsstatus – Staatenloser palästinensischer Herkunft)

Der Schutz oder Beistand des UNRWA ist dem Antragsteller insbesondere dann als nicht länger gewährt anzusehen, wenn diese Organisation aus irgendeinem Grund keinem Staatsangehörigen palästinensischer Herkunft, der sich in dem Operationsgebiet des Einsatzgebiets dieser Organisation aufhält, in dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit mehr gewährleisten kann.

Urteil vom 12. Juni 2024 - IV ZR 341/22 - Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von einem Versicherer in seinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendeten Klauseln über das Schiedsgutachterverfahren nach Ablehnung des Rechtsschutzes wirksam sind.