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Das Online-Magazin in Brandenburg

Zur Eindämmung des Coronavirus werden zahlreiche Anfragen unter anderem von Bürgerinnen und Bürgern, Dienstleistern, Handel und Verbänden an die Landesregierung gerichtet. Insbesondere geht es um konkrete Verhaltensregeln im täglichen Leben. Auf der Internetseite corona.brandenburg.de werden über den Link FAQ wesentliche Fragen beantwortet. Diese Seite wird laufend aktualisiert. Auf den Seiten der Ressorts wird zusätzlich auf spezifische Themen eingegangen. Auch das Bürgertelefon steht für Anfragen zur Verfügung. Es ist vorerst montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr unter der Nummer 0331 – 866 5050 erreichbar. 

Online Poker ist keine geheime Wissenschaft. Jeder kann mitmachen und die Anforderungen sind minimal. Es ist durchaus möglich, dass Sie mit dem Gerät los spielen können, mit dem Sie gerade diese Zeilen lesen. Denn ein Online Pokerspiel belastet die wertvollen Ressourcen Ihres Rechners nicht sonderlich und solange Sie einen Laptop oder einen Computer aus den frühen 2000er Jahren besitzen, sollte dieser genug Rechenleistung aufbringen können. 

Schadenexpertin bei der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf. Bei gestohlenem, zerstörtem oder beschädigtem Inventar zahlt die Hausratversicherung den Wert, der notwendig ist, um den jeweiligen Gegenstand durch eine neuwertige, gleichwertige Sache zu ersetzen. In der Versicherungssprache spricht man vom Wiederbeschaffungswert zum Neupreis. Ein Beispiel: Ein Einbrecher hat einen Schrank so stark demoliert, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist.

Neben der Zahl der Menschen, die Fahrrad fahren, nimmt leider auch die Zahl der Fahrradunfälle zu. Eine Helmpflicht gibt es zwar nur für Fahrten mit einem S-Pedelec – also E-Bikes, die bis 45 km/h fahren. Ein Helm schützt aber auch bei Unfällen mit allen anderen Fahrrädern vor schweren Kopfverletzungen, ist also in jedem Fall zu empfehlen. Ein Hinweis auf die Qualität des Helms ist die Zertifizierung nach DIN EN 1078 – bei Kinderhelmen DIN EN 1080. Sie besagt, dass alle europäischen Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.

Können Taschentücher in den Papiermüll? Müssen Joghurtbecher ausgespült sein? Und was ist mit alten EC-Karten? Jonas Weinknecht, Umwelt- und Klimaschutzexperte der ERGO Versicherung, klärt über gängige Irrtümer auf und gibt Tipps für die Mülltrennung, damit die einzelnen Materialien möglichst gut recycelt werden können.

Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18 - Warnwetter-App- Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine App mit zahlreichen über Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten darf.

Die Klägerin bietet meteorologische Dienstleistungen wie Wetterberichte über das Internet und über eine App für mobile Endgeräte an. Die App der Klägerin ist in der Standard-Version kostenlos und werbefinanziert und in einer werbefreien Version gegen Entgelt erhältlich.