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Allgemeinverfügung regelt Umsetzung von § 20a Infektionsschutzgesetz - Entsprechend einer Weisung des Landes Brandenburg hat der Landkreis Havelland eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung des § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der darin geregelten einrichtungsbezogenen Impfpflicht erlassen. Die Allgemeinverfügung verpflichtet alle Einrichtungen und Unternehmen aus dem Havelland, dem Gesundheitsamt unverzüglich und spätestens bis zum 30. März 2022 mitzuteilen, welche ihrer Beschäftigten nicht die Vorgaben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG erfüllen. Hierzu hat der Landkreis ein digitales „Meldeportal § 20a IfSG“ eingerichtet, das im Internet unter www.havelland.de/meldeportal20a sowie https://gesundheitsamt.hvlnet.de/ zu finden ist. Dort können nach erfolgreicher Registrierung die erforderlichen Daten eingegeben werden.

Aufgrund der stetig steigenden Zahl von Geflüchteten aus der Ukraine richtet der Landkreis derzeit unter Hochdruck eine Notunterkunft im MAFZ in Paaren-Glien ein, die bis Ende dieser Woche bezugsfertig sein soll. 288 Personen könnten dann kurzfristig untergebracht und versorgt werden. Landrat Roger Lewandowski: „Aufgrund der immer dramatischer werdenden Situation in der Ukraine müssen wir täglich darauf vorbereitet sein, sehr viele Menschen sehr schnell unterbringen zu können. Die Schaffung einer Unterbringungsmöglichkeit ist daher dringend notwendig, sie wird aber nur für den Notfall genutzt werden, da wir die Menschen natürlich vorrangig in unseren Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen unterbringen wollen.“ Eine entsprechende Vorlage zur Ermächtigung des Landkreises zur Bereitstellung und Unterhaltung von Notunterkünften soll im heutigen Kreisausschuss beschlossen werden.

Die Landkreisverwaltung bereitet sich derzeit intensiv auf die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter vor. Seitens des Landkreises stehen 300 Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften in Schönwalde-Glien und Premnitz zur Verfügung. Davon belegt sind aktuell ca. 50. Wolfgang Gall, Leiter des eingerichteten Verwaltungsstabes: „Diese Zahl kann sich von heute auf morgen schlagartig ändern. Viele Ukrainerinnen und Ukrainer sind auch schon bei uns im Landkreis und entweder bei Verwandten, Bekannten oder in privaten Unterkünften untergekommen. Das zeigen die Zahlen unserer Ausländerbehörde. Hier wurden in den letzten zwei Tagen bereits 100 Ukrainerinnen und Ukrainer vorstellig.“ Und weiter: „Die Hilfsbereitschaft der Havelländerinnen und Havelländer ist enorm.

Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) bietet der Landkreis Havelland in seinen von der Johanniter-Unfall-Hilfe betriebenen Corona-Impfstellen in Falkensee, Nauen und Rathenow am Freitag, den 11. März 2022, die Möglichkeit einer Coronaschutzimpfung für Kinder ab 5 Jahren. Die Stiko-Empfehlung bezieht sich in erster Linie auf Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen. Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf befinden.

Der Landkreis Havelland hat ein erstes Kontingent des Corona-Impfstoffes von Novavax erhalten, welches am Donnerstag, den 10. März 2022, in der Zeit von 11 bis 19 Uhr in der Impfstelle Nauen (Café des Stadtbades, Karl-Thon-Straße 20) verimpft werden kann. Zum Impftermin werden dabei Personalausweis, Gesundheitskarte und falls vorhanden der Impfpass benötigt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Havelland - Gemeinde Schönwalde-Glien - Die Brandenburgische Landwirtschaftsausstellung BraLa wird für dieses Jahr wegen coronabedingter Unsicherheiten abgesagt. Darauf haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates der Ausstellungs- und Freizeitzentrum GmbH in Paaren/Glien (MAFZ) auf ihrer letzten Sitzung am vergangenen Mittwoch verständigt. Roger Lewandowski, Landrat des Landkreises Havelland und Vorsitzender des MAFZ-Aufsichtsrates: „Wir bedauern zutiefst, erneut auf das landesweit wichtigste Branchentreffen der Landwirtschaft Brandenburgs verzichten zu müssen, aber zum einen können wir aufgrund von geltenden Hygienebestimmungen kein gewohntes BraLa-Erlebnis garantieren und zum anderen haben wir Verständnis für die Entscheidung vieler Ausstellerinnen und Aussteller, die sich vor dem Hintergrund der aktuellen Lage nicht beteiligen oder eine Zusage erst zu einem späteren Zeitpunkt geben möchten.