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Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31. März 2020 (BayIfSMV) über das Verlassen der eigenen Wohnung waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Urteile vom 16. November 2022 - VIII ZR 221/21, VIII ZR 288/21, VIII ZR 290/21 und VIII ZR 436/21  - Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob ein nach § 34 Abs. 4 GewO i.V.m. § 134 BGB verbotenes Rückkaufsgeschäft beziehungsweise ein wucherähnliches Geschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) vorliegt, wenn ein staatlich zugelassener Pfandleiher gewerblich Kraftfahrzeuge ankauft, diese an den Verkäufer zurückvermietet und nach dem Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung, an der der Verkäufer teilnehmen kann, verwertet.

Urteil vom 15. November 2022 - XI ZR 551/21 - Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat heute die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Die Entscheidung erging in dem Wahlprüfungsverfahren über die Einsprüche der Landeswahlleitung, der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie der politischen Parteien AfD und Die PARTEI. Die Einsprechenden hatten die Wahlen jeweils teilweise – in unterschiedlichem Umfang – angefochten.

Urteil vom 15. November 2022 – 6 StR 237/21 - Das Landgericht Schwerin hat alle Angeklagten vom Tatvorwurf der Beteiligung an einem durch den gesondert Verfolgten L begangenen Subventionsbetrug sowie die Angeklagten Dr. E und B von demjenigen der Untreue freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts gründete L zur Errichtung des Hotel- und Sporthafenkomplexes "Yachthafenresidenz Hohe Düne" zumindest faktisch zwei Betriebsgesellschaften. Das Projekt war so aufgeteilt, dass beide Gesellschaften Gebäude und Anlagen zu Kosten von jeweils knapp unter 50 Millionen € bauen sollten. In seiner Eigenschaft als damaliger Wirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns teilte der Angeklagte Dr. E in zwei inhaltsgleichen "Letter of Intent" seine Bereitschaft mit, sich für die beantragte Förderung der Bauvorhaben einzusetzen.