Havelland - Auf Weisung des Gesundheitsministeriums des Landes Brandenburg hat der Landkreis Havelland am Donnerstag, den 12. März 2020, zwei Allgemeinverfügungen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus erlassen. Großveranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen sind danach bis auf weiteres untersagt. Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmern müssen der Kreisverwaltung zur Genehmigung angezeigt werden. Auch Regelungen für Reiserückkehrende wurden getroffen.
Wer im Havelland eine öffentliche oder private Veranstaltung mit mindestens 100 Personen durchführen möchte, muss dies nun laut Allgemeinverfügung dem havelländischen Gesundheitsamt im Vorfeld unter Angabe folgender Informationen schriftlich anzeigen: Kontaktdaten des Veranstalters, Veranstaltungsort und -zeit, zu erwartende Zahl von Teilnehmern sowie Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel).
Für Menschen, die von einer Reise zurückkehren, gilt entsprechend der Allgemeinverfügung ab sofort: Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland (entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen beginnend ab der Rückkehr Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Hochschulen, Heime, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht betreten. In Krankenhäusern sind behandlungsbedürftige Patienten sowie für die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendige Beschäftigte von dieser Regel ausgenommen.
Weitere, allgemeine Handlungsempfehlungen sowie weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürger zusammengetragen. Ferner hat das Gesundheitsamt eine Hotline eingerichtet: Unter der Telefonnummer 03385/551 71 19 können Bürger montags und dienstags von 9 bis 18 Uhr, mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 14.30 Uhr Fragen zum Coronavirus stellen.