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Das Verwaltungsgericht hat angeordnet, dass bei einem Baufachmarkt im Potsdamer Norden weiterhin ohne vorherigen Corona-Test eingekauft werden darf. Dies gilt nur im Verhältnis zum antragstellenden Baufachmarkt, jedoch dem Grunde nach nicht für alle Einzelhandelsbetriebe. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam zur Testpflicht in diesem Baufachmarkt nimmt die Landeshauptstadt zur Kenntnis. Ein Baufachmarkt-Betreiber im Potsdamer Norden hatte Ende vergangener Woche gegen die Allgemeinverfügung der Stadt vom 24. März Widerspruch eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Das Verwaltungsgericht hat dem Kläger im einstweiligen Rechtsschutz Recht gegeben. Die Allgemeinverfügung der Stadt ist jedoch als solche nicht verworfen worden. Die Testpflicht vor dem Einkaufsbummel würde damit weiterhin gelten, jedoch ist Potsdam heute den dritten Tag über der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen und muss damit unter anderem den Einzelhandel wieder vollständig schließen. 

„Wir sind uns bewusst, dass wir mit der Anordnung, so wie im vergangenen Jahr mit der Maskenpflicht, Neuland betreten haben. Die Entscheidung des Gerichtes bezieht sich auf den Umgang der Testpflicht vor dem Shoppen in einem Baufachmarkt. Wir halten es grundsätzlich für zumutbar, dass auch Kunden von Baumärkten einen negativen Test vorlegen müssen, bevor sie einkaufen gehen. Denn grundsätzlich bleiben wir dabei: Sichere Öffnungen kann es derzeit nur mit testen geben und Tests sind ein milderes Mittel als immer wieder nur Schließungen anordnen zu müssen. Das Virus unterscheidet nicht zwischen einem Baufachmarkt und einer Boutique“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat beim Land Brandenburg beantragt, Modellkommune zu werden. Derzeit erarbeitet das Land eine neue Eindämmungsverordnung die Modellversuche möglich machen soll und dazu u.a. Teststrategien fordert, die Nachverfolgung digital erfolgen kann und deren Versuch wissenschaftlich begleitet wird. Fraglich dabei ist, ob das Land dabei eine Inzidenzwertgrenze formuliert. „Tübingen und Rostock zeigen, dass eine solche Grenze zwingend notwendig ist, wenn man nicht die gesamte Verantwortung den Kommunen überlassen will. Wir hoffen, dass wir mit unseren Notbremse Maßnahmen möglichst schnell wieder auf Inzidenzwerte kommen, die verantwortungsvoll Modellversuche für eine sichere Öffnung mit Test und Nachverfolgung erlauben. Unter dieser Bedingung würden wir uns freuen vom Land als Modellkommune eingestuft zu werden und Einzelhandel beziehungsweise Museen und Theater unter bestimmten Dingen öffnen können. Jetzt aber gilt es zunächst die Zahl der Neuinfektionen und die beginnende Belastung der Krankenhäuser im Blick zu behalten“, so Schubert. 

Die in Potsdam bereits eingeführte Testpflicht für den Einzelhandel ist auch vor dem Hintergrund der regionalen Infektionslage sinnvoll, um den Handel offen halten zu können und trotzdem – wie von Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin beschlossen – einen regionalen Einkaufstourismus zu vermeiden. In allen Landkreisen, die an Potsdam angrenzen wurde Corona-Notbremse gezogen. In der Landeshauptstadt konnte der Einzelhandel immerhin bis Ende März offengehalten werden, weil es den Potsdamerinnen und Potsdamern gemeinsam gelungen ist, mit konsequenten Maßnahmen die Zahl der Neuinfektionen bisher unter der Marke von 100 zu halten. Eine dieser Maßnahmen ist das konsequente Testen, um Infektionen – auch bei asymptomatischen Verläufen – früh zu erkennen, Ansteckungen zu verhindern und Infektionsketten zügig zu blockieren. Deshalb bietet Potsdam bereits seit dem 1. März kostenlose Schnelltests in den Apotheken und Testzentren an. Diese Tests werden anders als die Selbsttests aus den Supermärkten durch geschultes Personal vor Ort durchgeführt. Die Landeshauptstadt ist mit weiteren Anbietern im Gespräch, um das Netz an Teststellen weiter auszubauen. 

Auch in anderen Bundesländern – wie z.B. im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen oder Berlin und Saarland (angekündigt) – wird eine Verbindung zwischen Schnelltest und Einkauf per Eindämmungsverordnung festgelegt. Und auch weitere kommunale Modelle wie das in Tübingen in Baden-Württemberg oder in Sachsen setzen im Grunde auf eine Testpflicht zur Offenhaltung des Einzelhandels.