Hinweise zum „Massenanfall von Erkrankten“ an Träger der Rettungsdienste – Reha-Kliniken helfen bei der Versorgung
Am vergangenen Freitag mussten erstmals in der vierten Welle aus Kapazitätsgründen fünf Corona-Intensivpatienten aus Brandenburg nach Berlin im Rahmen des sogenannten Kleeblatt-Systems verlegt werden. Weitere acht Corona-Patienten wurden Anfang der Woche aus medizinisch indizierten Gründen (z.B. Bedarf einer sogenannten ECMO-Behandlung) nach Berlin verlegt.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte: „Ich danke Berlin für die schnelle und unkomplizierte Hilfe im Kleeblatt-System. Die Lage in den Krankenhäusern ist überall sehr angespannt. Und wir wissen, dass die Zahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär versorgt werden müssen, dem Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz zwei bis drei Wochen später folgt. Die nächsten Wochen werden eine extreme Belastungsprobe.“
Massenanfall von Erkrankten (MAN-E) – mehr Verlegungskapazitäten
Innerhalb von Brandenburg müssen immer mehr Patientinnen und Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden. Hinzu kommt ein hohes Aufkommen an Entlassungs- und Dialysefahrten, die das Transportaufkommen der Rettungsdienste insgesamt erheblich erhöhen. Eine Situation, die mit den normalen Rettungsmittelvorhaltungen allein nicht mehr zu bewältigen ist. Aus diesem Grund hat das Gesundheitsministerium alle Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Rettungsdienste jetzt mit einem Schreiben darauf hingewiesen, dass eine Situation eingetreten ist, die eine Ausrufung des sogenannten „Massenanfall von Erkrankten“ (kurz: MAN-E) durch die Träger der Rettungsdienste rechtfertigt. Rechtsgrundlage ist das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz.
Mit der Feststellung des Ereignisses des Massenanfalls von Erkrankten durch den jeweiligen Träger des Rettungsdienstes muss eine abgestimmte Zusammenarbeit des Rettungsdienstes insbesondere mit den Feuerwehren, den Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen, den Krankenhäusern, den im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen gewährleistet sein. Das bedeutet, dass die integrierten Regionalleitstellen mehr Möglichkeiten der Steuerung bei der Verlegung von Patientinnen und Patienten in die geeignete Zielklinik haben und die noch freien Kapazitäten bei den Kliniken optimal ausgenutzt werden können. Zudem können sie unproblematisch auf ihre Katastrophenschutzeinheiten zurückgreifen.
Unterstützung der Krankenhäuser durch Reha-Kliniken
Um die Krankenhäuser zu entlasten, wurden erste Reha-Kliniken als Ersatzkrankenhäuser bestimmt, die für die Übernahme und stationäre Weiterversorgung von stationären Nicht-COVID-19-Patientinnen und -Patienten zur Verfügung stehen. Reha-Kliniken werden auf Antrag als Krankenhausstandorte bestimmt und können dadurch Patientinnen und Patienten für die stationäre Weiterversorgung aufnehmen. Die Abstimmung dazu erfolgt innerhalb der fünf Versorgungsregionen. Aktuell sind sechs der insgesamt 24 Brandenburger Reha-Kliniken so als Krankenhausstandorte bestimmt. Damit stehen 143 Betten als Reservekapazität zur Verfügung. Rechtsgrundlage ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes, das am 19. November 2020 in Kraft getreten ist. Danach können in der Corona-Krise Reha-Kliniken als Krankenhausstandorte bestimmt werden.
Hintergrund
Derzeit sind 60 Prozent der aktuell betreibbaren Intensivbetten in Brandenburg durch Nicht-COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt. Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten (ITS) liegt landesweit bei 24,8 Prozent.
Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die im Krankenhaus mit einer COVID-19-Erkrankung behandelt werden müssen, ist in den vergangenen Wochen deutlich angestiegen. Aktuell werden 810 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 182 in intensivmedizinischer Behandlung (Stand 07.12.2021, Quelle: IVENA). Vor vier Wochen waren es insgesamt 329 Patienten, die mit COVID-19 stationär versorgt werden mussten, davon 51 intensivmedizinisch (Stand 09.11.2021).