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Das Online-Magazin in Brandenburg

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 5.033 erhöht. So sind insgesamt 205.223 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 10.12.2021, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 149.000 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 52.000 (Vorwoche: rund 45.900).

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten

Aktuell werden 802 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 193 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 148 beatmet werden (Stand 09.12.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 6,28. Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten (ITS) liegt landesweit bei 26,0 Prozent.

Schwellenwerte
Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bis 3 über 3 über 6 über 9
Aktueller Wert
(Stand: 10.12.21)
6,28
Die Hospitalisierungsinzidenz weist die hospitalisierten COVID-19-Fälle unter den in den letzten 7 Tagen gemeldeten Fällen bezogen auf 100.000 Menschen aus
Warnwert Alarmwert
Anteil COVID-19 an landesweit tatsächlich betreibbaren Intensivbetten bis 10 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
10 bis 20 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
mehr als 20 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
Aktueller Wert
(Stand: 09.12.21)
26,0 %
Datenquelle für die Berechnung der tatsächlich betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist IVENA eHealth, wo Brandenburger Krankenhäuser tägliche Eintragungen vornehmen

Sieben-Tage-Inzidenz

Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 672,9 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner (Vortag: 601,8 Vorwoche: 670,9).

Indikator Warnwert Alarmwert Hotspot-Region
Sieben-Tage-Inzidenz kleiner 100 100 bis 200 über 200 über 750
Dieser bekannte Indikator ist bei der Bewertung der Corona-Lage auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können.

Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt   10.12.   09.12.   08.12.   07.12.   06.12. Sonntag 05.12.  04.12.  03.12.  02.12.  01.12.
Barnim 651,7 597,8 564,7 545,0 539,7 519,9 525,8 470,3 408,9 397,7
Brandenburg a. d. H. 776,0 824,5 702,4 563,6 541,4 541,4 541,4 358,1 305,4 427,5
Cottbus 1.230,1 1.300,0 1.240,2 1.254,4 1.265,5 1.243,2 1.271,6 1.146,0 1.037,6 948,4
Dahme-Spreewald 778,9 742,0 822,8 811,8 831,4 849,9 887,4 904,1 942,2 947,4
Elbe-Elster 1.201,0 1.044,7 1.381,0 1.413,7 1.396,8 1.461,1 1.492,8 1.569,0 1.305,8 1.693,6
Frankfurt (Oder) 740,2 761,2 780,5 727,9 766,5 773,5 712,1 738,4 766,5 784,0
Havelland 369,8 411,1 432,3 390,4 428,1 422,6 390,4 394,1 368,0 396,5
Märkisch-Oderland 487,8 421,9 419,4 426,5 422,4 418,4 392,0 417,4 395,0 413,8
Oberhavel 456,5 446,7 436,4 482,6 491,5 491,5 491,5 540,5 534,0 556,4
Oberspreewald-Lausitz 1.211,3 167,9 441,9 620,9 717,7 680,8 790,6 1.013,9 850,6 1.297,1
Oder-Spree 842,3 772,0 753,6 779,2 815,5 862,9 930,4 899,7 922,0 933,2
Ostprignitz-Ruppin 492,9 466,6 461,5 453,4 479,7 477,7 492,9 507,0 517,2 525,3
Potsdam 351,4 355,8 359,1 351,4 392,1 392,1 398,7 437,1 488,2 526,0
Potsdam-Mittelmark 445,0 458,4 466,2 486,8 405,6 460,6 503,8 515,2 457,9 558,4
Prignitz 571,6 588,7 575,6 536,2 533,5 533,5 513,8 487,5 470,5 440,2
Spree-Neiße 1.082,2 892,8 1.181,3 1.176,9 1.230,0 1.052,1 1.009,6 933,5 1.239,7 1.234,4
Teltow-Fläming 753,7 710,6 679,7 671,5 625,5 687,8 747,9 722,2 697,7 944,9
Uckermark 533,6 542,9 551,4 482,0 480,3 480,3 480,3 599,6 609,7 600,4
Brandenburg gesamt 672,9 601,8 635,1 636,6 643,2 646,9 662,6 670,9 655,0 722,4

Hinweis zu Hotspot-Regionen: In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in der die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet und zusätzlich landesweit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht, hat die zuständige Behörde die Überschreitung und Erreichung unverzüglich in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben. 

Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen: Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur gewichtigen Ausnahmefällen zulässig (dazu zählen zum Beispiel der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts, die Begleitung von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen, die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren, das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten). 

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für vollständig geimpfte Personen, nachweislich genesene Personen sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde (die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen). Außerdem müssen in Hotspot-Regionen Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr schließen, Festivals sind untersagt. Rechtsgrundlage: § 27 Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 23. November 2021

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

Landkreis / kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälleambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020Stand: 10.12., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum SterbefälleWohnortprinzipkumuliert ab 10. KW 2020(24-h-Vergleich)
Barnim +292 11.342 651,7 1.221 281 (+4)
Brandenburg a. d. H. +64 4.286 776,0 559 106 (+1)
Cottbus/Chóśebuz +204 10.987 1.230,1 1.214 238 (+1)
Dahme-Spreewald +339 14.851 778,9 1.350 291 (+2)
Elbe-Elster +394 14.618 1.201,0 1.214 285 (+3)
Frankfurt (Oder) +66 4.376 740,2 422 123 (+0)
Havelland +108 10.866 369,8 609 212 (+1)
Märkisch-Oderland +257 12.592 487,8 962 307 (+2)
Oberhavel +223 14.764 456,5 978 334 (+1)
Oberspreewald-Lausitz +1477 15.872 1.211,3 1.313 291 (+2)
Oder-Spree +321 15.458 842,3 1.510 346 (+1)
Ostprignitz-Ruppin +122 7.055 492,9 487 171 (+0)
Potsdam +103 12.267 351,4 640 257 (+0)
Potsdam-Mittelmark +179 14.706 445,0 970 234 (+2)
Prignitz +67 5.382 571,6 435 170 (+2)
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +430 14.527 1.082,2 1.223 243 (+1)
Teltow-Fläming +251 13.658 753,7 1.293 231 (+1)
Uckermark +136 7.616 533,6 631 184 (+0)
Brandenburg gesamt +5.033 205.223 672,9 17.031 4.304 (+24)

COVID-19-Impfungen: Über 179.000 Corona-Impfungen in den letzten sieben Tagen

In Brandenburg sind 1.666.895 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 65,9 Prozent), 1.591.815 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 62,9 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 3.615.390 COVID-19-Impfungen verabreicht. Das sind 37.888 Impfungen mehr als am Vortag und 179.181 mehr als vor einer Woche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 466.723 Personen eine Auffrischimpfung erhalten (Impfquote Auffrischimpfung: 18,4 Prozent) (Stand: 09.12.2021, Quelle:

 RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

Sieben-Tage-R-Wert

Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 0,90 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 08.12.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.