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Deutschland. Ab dem heutigen Mittwoch gilt in der Bundesrepublik die halbjährige Mehrwertsteuersenkung. Ob die Geschäfte diese an die Endverbraucher wirklich weitergeben ist fraglich, gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht.

Wegen der Corona-Krise hat der Koalitionsausschuss auf Bundesebene in einem milliardenschweren Konjunkturpaket beschlossen, unter anderem den Mehrwertsteuersatz zu senken: befristet für ein halbes Jahr von Juli bis Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent.

Dabei soll die Mehrwertsteuersenkung Verbrauchern zu Gute kommen. Sie ist nicht als Unternehmergeschenk konzipiert, für Unternehmen sind andere Elemente vorgesehen. Trotzdem werden aus der Wirtschaft bereits erste Stimmen laut, dass Handel und Dienstleister das Geld lieber selbst behalten möchten, auch weil sie eine Weitergabe an die Verbraucher über reduzierte Preise so schnell angeblich nicht hinbekommen.

Dazu meint Dr. Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Die Mehrwertsteuer belastet den Endverbrauch. Wird sie reduziert, dann erwarten wir von fairen Unternehmen, dass sie das in Form von Preissenkungen konsequent an ihre Kunden weitergeben. Wenn Anbieter das nicht tun, bereichern sie sich unberechtigt und untergraben eine sinnvolle Maßnahme zur Unterstützung der Verbraucher.“