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Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Verordnung - Seit dem 24. November 2021 reicht in Brandenburg der gelbe Impfpass als Impfnachweis nicht mehr aus. Da trat die aktuell gültige Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft. Und mit ihr diese Änderung: Ein Nachweis für die Impfung, beispielsweise für den Zugang zu 2G-Veranstaltungen, Gaststätten, Geschäften oder zum Friseur, ist nur noch mit einem QR-Code, ausgedruckt oder in einer App, möglich. Grund ist die bessere Überprüfbarkeit der digitalen COVID-Zertifikate. Nicht mehr ausreichend ist dagegen die Vorlage des gelben Impfpasses, da dieser sich nicht zur digitalen Anwendung eignet. Zu dieser Corona-Regel gibt es immer wieder Nachfragen im Alltag. Das Gesundheitsministerium gibt hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zum digitalen Impfnachweis.