Das Landgericht Stendal hat die Angeklagten S. und E. jeweils des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Anlagen schuldig gesprochen. Den Angeklagten S. hat es zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und den Angeklagten E. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Angeklagten M., Schw. und R. hat das Landgericht jeweils der Beihilfe zum unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubtem Betreiben von Anlagen schuldig gesprochen. Es hat die Angeklagten M. und R. jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, den Angeklagten Schw.

Urteil: Verjährung von Urlaubsansprüchen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen ein Strafurteil des Landgerichts Berlin vom 26. März 2019 und ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2020 richtete. Der Beschwerdeführer verursachte Anfang des Jahres 2016 bei einem Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm einen Autounfall, bei dem ein Mensch zu Tode kam.

Urteil vom 16. Dezember 2022 – V ZR 144/21 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass eine Gemeinde nicht gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung verstößt, wenn sie sich bei einem Verkauf von Bauland an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu einem marktgerechten Preis ein Wiederkaufsrecht für den Fall vorbehält, dass der Käufer das Grundstück nicht innerhalb von acht Jahren mit einem Wohngebäude bebaut. Dies gilt selbst dann, wenn eine Ausübungsfrist für das Wiederkaufsrecht nicht vereinbart ist und dieses somit innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Jahren ausgeübt werden kann. 

Das erste eigene Handy steht bei vielen Kindern ganz oben auf dem Wunschzettel. Wenn das lang ersehnte Gerät dann tatsächlich unterm Weihnachtsbaum liegt, ist die Freude besonders groß. Doch viele Eltern zögern und stellen sich die Frage, ob der Nachwuchs eigentlich schon bereit für ein eigenes Smartphone ist. Percy Wippler, Digitalexperte der IDEAL Versicherung, selbst Vater eines 9-jährigen Kindes, gibt hilfreiche Tipps für die Entscheidung. Außerdem weiß er, welche technischen Einstellungen Eltern wählen sollten und wie sie ihren Kindern den richtigen Umgang mit dem Gerät vermitteln können.