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Ab sofort können die Anträge auf Agrarförderung für das Antragsjahr 2025 eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt – wie gewohnt – online über den WebClient unter www.agrarantrag-bb.de und ist bis zum 15. Mai möglich. In diesem Jahr müssen sich Landwirte erstmals über die so genannte Zwei-Faktor-Authentifizierung (authega) anmelden.

Ziel des Brandenburger Agrarressort ist es, die Agrarbeihilfen pünktlich bis zum Ende des Jahres 2025 an Landwirtschaftsbetriebe auszureichen. Landwirtinnen und Landwirte sind daher dazu aufgerufen, ihre Antragsunterlagen so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 15. Mai 2025, einzureichen. Bei Agrarförderanträge, die ab dem 16. Mai bis zum 31. Mai 2025 eingereicht werden, ist eine Verspätungskürzung von 1 Prozent pro Tag vorgesehen. Antrage, die nach dem 31. Mai 2025 eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden und müssen abgelehnt werden.

 

Im vergangenen Jahr konnten insgesamt 352,5 Millionen Euro Direktzahlungen an 5.209 Antragstellende ausbezahlt werden.

 

Aufgrund der gestiegenen Sicherheitsanforderungen ist die bisher übliche Anmeldung mit der Betriebsnummer auf der Zentralen Datenbank (BNR-ZD) und der entsprechenden und Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) zum Agrarförderantrag ab diesem Jahr nicht mehr möglich. Die Anmeldung zum Agrarförderantrag 2025 wird umgestellt und muss ab sofort über die sichere Zwei-Faktor-Authentifizierung (authega) erfolgen. Für die authega-Registrierung erhalten Landwirtinnen und Landwirte nach der Online-Registrierung einen Aktivierungscode. Die postalische Zustellung im Registrierungsprozess kann mehrere Tage in Anspruch nehmen, sodass die Registrierung nicht erst am 15. Mai 2025 oder kurz davor begonnen werden sollte.

 

Alle bisherigen Antragstellerinnen und Antragsteller in Brandenburg und Berlin haben bereits eine entsprechende Information erhalten. Darüber hinaus ist der Berufsstand und alle anerkannten landwirtschaftlichen Beraterinnen und Berater in Brandenburg und Berlin sowie die Agrarverwaltungen anderer Bundesländer informiert worden.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Hinweisbroschüre zum Agrarförderantrag 2025 und auf der Internetseite des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV): https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/land-und-ernaehrungswirtschaft/agrarpolitik/neue-gap-foerderperiode-ab-2023/#

 

Eine Hilfestellung zur Registrierung und Anmeldung bei authega ist auf der Internetseite des LELF zu finden: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/service/foerderung/agrarfoerderung/hinweise-authega/

 

Die Hilfestellung kann im unteren Bereich bei den weiterführenden Informationen unter „Downloads“ heruntergeladen werden.