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Um den Schulweg vor der Grundschule am Lindenplatz für die Kinder noch sicherer zu gestalten, hat die Stadt jetzt einen weiteren Parkscheinautomat aufgestellt und in Betrieb genommen. Gleichzeitig wurde die Parkgebührenordnung geändert. Nauen, 19.09.2019/ Mit dem Automaten wurden in der letzten Woche auch neue Beschilderungen der Parkplätze in der Berliner Straße und Lindenplatz aufgestellt. Die Stadt kommt damit dem Beschluss der Stadtverordneten vom 1. April nach, die neben der Schulwegverbesserung auch eine Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt vom 22. März 2010 beschlossen hatte.

Zur Begründung hieß es im Beschluss unter anderem, dass mit der Aufstellung des Parkscheinautomaten Parkgebühren ab 7 Uhr fällig werden, wobei die Eltern, die ihre Kinder zu Schule bringen, die sogenannte Brötchentaste nutzen können, die ein kostenfreies Parken für 10 Minuten vorsieht. Eltern, die ihre Kinder nur aus dem Auto aussteigen lassen, erfüllen nicht den Tatbestand des Parkens - zahlen somit auch keine Parkgebühren. Mit der neuen Parkraumbewirtschaftung rechnet die Stadt Nauen mit einer Entschärfung der Parksituation - insbesondere während der Schulanfangszeiten, da die Parkzeiten dann durch die gebührenpflichtige Parkzeit vorgegeben sind.

Auch wird darauf gehofft, dass mit Zahlung der Parkgebühr das Fahrzeug bewusster und entsprechend der ausgewiesenen Parkordnung abgestellt wird. Auf Vorschlag des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Verkehr sollen die Bewirtschaftungszei-ten für alle Parkscheinautomaten in der Kernstadt auf 7.00 Uhr angepasst werden. Durch die Begrenzung der Höchstparkdauer auf zwei Stunden wird darüber hinaus die Umschlagfähigkeit auf den ausgewiesenen Parkplätzen erhöht, was dadurch den Standort Lindenplatz auch für auswärtige Besucher, die einen Abstecher in die Altstadt von Nauen machen wollen, attraktiver macht.

Bürgermeister Manuel Meger (LWN) erläutert dazu: „Die Standorte von Parkscheinautomaten in der Mittelstraße, Gartenstraße, Berliner Straße/ Lindenplatz und Goethestraße im Bereich der Kernstadt bilden die Zone „Kernstadt“. Die Parkscheine, die in der Zone „Kernstadt“ gezogenen wurden, gelten für alle Standorte dieser Zone gleichermaßen“, so der Bürgermeister. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Nauen.