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Baden-Würtemberg/Nordrhein-Westfalen - Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (19. Oktober 2015) die Ermittlungen wegen versuchten Mordes an der inzwischen gewählten Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker und der Verletzung vier weiteren Menschen übernommen.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wollte der Beschuldigte ein Zeichen setzen gegen die aus seiner Sicht immer höher werdende Anzahl der von der Bundesrepublik aufgenommenen Flüchtlinge. Für den Beschuldigten war Frau Reker als Sozialdezernentin der Stadt Köln mitverantwortlich für diese Entwicklung, weshalb er sich den bisherigen Erkenntnissen zufolge Frau Reker bewusst als Ziel seines Mordanschlages ausgesucht hat. Mit Blick auf die Schwere der Tat und der mit ihr vom Beschuldigten angestrebten Signalwirkung hat die Bundesanwaltschaft nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen die besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG angenommen und die Ermittlungen an sich gezogen.