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Treptow-Köpenick - In Müggelheim ist gestern Abend eine Frau nach einem Verkehrsunfall verstorben. Ersten Ermittlungen zufolge fuhr die 56-Jährige mit ihrem Elektro-Fahrrad gegen 20 Uhr gemeinsam mit ihrem Sohn im Jugendalter auf der Fahrbahn der Odernheimer Straße in Richtung Alt-Müggelheim. In dieselbe Richtung war zu dieser Zeit ein Bus der Berliner Verkehrsbetriebe unterwegs. Zwischen der Norheimer Straße und der Birkweilerstraße wurde die Radfahrerin aus bislang ungeklärter Ursache von dem Bus überrollt.
Der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) hat eine Erhöhung der Fahrpreise zum 1. Januar 2024 beschlossen. Hintergrund sind die weiterhin hohen Kosten für Kraftstoffe, Personal und Investitionen, die die Verkehrsunternehmen im VBB wirtschaftlich sehr stark unter Druck setzen. Weiterhin hat der VBB-Aufsichtsrat beschlossen, dass auf Antrag des Landes Berlin das 29-Euro-Ticket für Berlin AB im ersten Halbjahr 2024 eingeführt wird. In der Landeshauptstadt Potsdam wird das Schülerticket Potsdam AB zum 1. Januar 2024 auf 15 Euro pro Monat abgesenkt. Das Berlin-Ticket S wird weiterhin zum reduzierten Preis von 9 Euro angeboten.
Vorerst keine Polizeigebühren für „Klimakleber“ - Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Demonstrierenden, die sich auf der Straße festkleben, dafür verlangen, dass sie die Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Im Ortsteil Falkenhagener Feld wurde heute früh eine Fußgängerin bei einem Verkehrsunfall verletzt. Nach den bisherigen Ermittlungen und Aussagen befuhr der 69-jährige Fahrer eines Autos gegen 5.40 Uhr die Zeppelinstraße vom Buschhüttener Weg kommend in Richtung Falkenseer Chaussee und wollte in diese links einbiegen. Dabei erfasste er die 41-Jährige, die die Fahrbahn der Falkenseer Chaussee in Richtung Pirmasenser Straße überqueren wollte.
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Das Arbeitsgericht Berlin hat am 20.09.2023 die Klage der Juristischen Direktorin des RBB gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses abgewiesen.
Der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag sei wegen der darin enthaltenen Regelungen zu einem nachvertraglichen Ruhegeld vor Renteneintritt bereits nichtig. Hierin liege ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung. Hinzu komme, dass die Beklagte als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet sei. Es sei daher von einer Sittenwidrigkeit der Vereinbarung auszugehen, die zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages führe.
Österreich - Kärnten im Bezirk St. Veit - Am 19.09.2023 gegen 04:30 Uhr lenkten in Doppelbesetzung zwei ukrainische Berufskraftfahrer, 27 und 58 Jahre alt, einen Doppeldeckerbus von Berlin über Linz kommend mit Enddestination Triest auf der B317 Friesacher Straße. Auf Höhe der Gemeinde Micheldorf kam der 27-Jährige aus bisher unbekannter Ursache in einer Linkskurve rechts von der Fahrbahn ab. Der Bus prallte gegen die dort befindliche Betonleitwand, kippte nach rechts und kam auf der rechten Fahrzeugseite liegend zum Stillstand. Zum Unfallzeitpunkt befanden sich 45 Fahrgäste im Bus.