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Per Gesetz bestehen für Unternehmen zahlreiche unterschiedliche Auflagen, welche dazu dienen, zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter stets einen umfassenden Schutz erfahren. Eine wichtige Basis stellt in diesem Zusammenhang etwa der Brandschutz dar.

Die aktuellen Vorschriften müssen in Deutschland von sämtlichen Betrieben eingehalten werden, damit eine garantierte Sicherheit für die Mitarbeiter zu jeder Zeit besteht. Die Sicherheit im Unternehmen hängt daneben allerdings selbstverständlich auch von jedem einzelnen Angestellten selbst ab. Beispielsweise muss der Arbeitgeber korrekt aufgebaute Flucht- und Rettungspläne zur Verfügung stellen.

Der folgende Artikel erklärt, welche Pflichten Arbeitgeber generell erfüllen müssen und welche Faktoren im Bereich des Brandschutzes von besonders großer Bedeutung sind.

Verpflichtung für Unternehmen – Professioneller Brandschutz

In der Bundesrepublik dürfen Unternehmen die Bereiche der Brandbekämpfung sowie der Prävention von Bränden nicht vernachlässigen. Gegenüber ihren Mitarbeitern obliegt den Betrieben eine Fürsorgepflicht. Diese begründet sich hinsichtlich des Brandschutzes in dem Paragrafen 618 des BGB, also des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Dieser Paragraf gehört damit zu den geltenden Rechtnormen, die verbindliche Vorgaben darstellen. Im Arbeitsvertrag sind diese unter den sogenannten Nebenpflichten zu finden. Sie besagen, dass die Belegschaft durch ihren Arbeitgeber stets vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden muss.

Doch auch die Normenwerke der Berufsgenossenschaften sowie die Arbeitsstättenverordnung liefert weiterführende gesetzliche Grundlagen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Unternehmen. Vereinbarungen, welche für die Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang einen Nachteil bedeuten würde, sind grundsätzlich durch das deutsche Arbeitsrecht nicht zugelassen. Dies lässt sich wiederum dem Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer gesagt dem Paragrafen 619, entnehmen.

Die Anforderungen, die durch den Brandschutz in Unternehmen erfüllt werden müssen, werden durch diese Regelungen ergänzt. Sie ergeben sich dabei aus dem Baurecht der verschiedenen deutschen Bundesländer.

Abwehrender und vorbeugender Brandschutz – So unterscheiden sie sich

Bei dem Thema Brandschutz wird eine generelle Unterscheidung zwischen den abwehrenden und den vorbeugenden Maßnahmen vorgenommen.

Sämtliche Maßnahmen, die ergriffen werden, um zu verhindern, dass ein Brand in einem Unternehmen entsteht, fallen unter die Kategorie des vorbeugenden Brandschutzes. Dieser fokussiert sich somit auf vielfältige Präventionsmaßnahmen, deren Durchführung in der Pflicht des Arbeitgebers liegt.

Dagegen steht im Mittelpunkt des abwehrenden Brandschutzes, ein bereits entstandenes Feuer möglichst schnell und effektiv einzudämmen. Die Verantwortung dafür liegt somit hauptsächlich bei der Feuerwehr. Relevant wird der abwehrende Brandschutz daher im Grunde erst, wenn die Maßnahmen des präventiven Brandschutzes nicht umfassend genug ausgefallen sind.

Die Maßnahmen aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes können sowohl organisatorisch als auch anlagentechnisch und baulich realisiert werden. Dabei umfasst der bauliche Brandschutz etwa sämtliche Maßnahmen, die sich auf die Bauart und die Materialien des Gebäudes beziehen.

Unter die Kategorie des anlagentechnischen Brandschutzes fällt etwa der Einbau von Feuerlöschanlagen, Brandschutzklappen und Brandschutztüren. Zusammengefasst sind so alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um einen Brand zu verhüten. Es ist in diesem Zusammenhang nötig, dass die Unternehmen spezialisierte Brandschutzmontagedienstleister mit dem Einbau derartiger Vorrichtungen beauftragen.

Der organisatorische Brandschutz darf in Unternehmen in Deutschland allerdings ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Dieser vereint Maßnahmen, welche die Vermeidung von Bränden unterstützen. Dazu gehören unter anderem auch Verhaltensregeln für den Ernstfall, sowie Hinweise, wie die Brandbekämpfung möglichst optimal ablaufen kann.

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Kommt es zu einem Wasserschaden, stellt dies für die Betroffenen natürlich in erster Linie ein überaus ärgerliches Ereignis dar, mit dem ein äußerst großer Arbeitsaufwand einhergehen kann. Nicht zu vernachlässigen ist jedoch auch, dass das Vorkommnis durchaus weitereichende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Daher erklärt der folgende Beitrag, welche Maßnahmen bei einem Wasserschaden grundsätzlich zu ergreifen sind und wer für die damit verbundenen Kosten aufkommen muss.

Das korrekte Vorgehen bei einem Wasserschaden

Das Wichtigste ist bei einem Wasserschaden erst einmal, einen kühlen Kopf zu behalten und besonnen zu agieren.

Zuerst erfolgt das Abstellen der Wasserzufuhr, um eine weitere Ausbreitung des Schadens zu verhindern. Das Schließen des entsprechenden Wasserzuflusses ist dafür ausreichend. Sollte dazu keine Möglichkeit bestehen, lässt sich jedoch nicht auf das Abstellen des Haupthahnes verzichten. Der nächste Schritt besteht darin, in dem betroffenen Bereich den Strom auszuschalten, indem die Sicherungen umgelegt oder ihre Schaubsicherung abgedreht werden. Dadurch lässt sich ein möglicher Kurzschluss verhindern.

Wurden diese sicherheitsrelevanten Schritte unternommen, muss das ausgetretene Wasser schnellstmöglich entfernt werden. Zeigt sich das Ausmaß als überschaubar, zeigen sich Lappen und Eimer in der Regel als ausreichend. Ist jedoch mehr Wasser aufzunehmen, kann oft kaum auf eine Pumpe oder einen Nasssauger verzichtet werden. Aus dem nassen Bereich sind selbstverständlich sämtlichen Elektrogeräte, Möbel und Teppiche zu entfernen, da sich ansonsten das Risiko einer Schimmelbildung ergibt. Aus diesem Grund sollten auch sämtliche Türen und Fenster geöffnet werden.

Der Raum, der von dem Wasserschaden betroffen ist, ist außerdem zu fotografieren – dies gilt ebenfalls für eventuell beschädigte Möbelstücke. Diese Aufnahmen benötigt die Versicherung für die entsprechende Schadenregulierung. Die Information über den Wasserschaden an die Versicherung kann dann im Anschluss erfolgen. Mieter sollten diese jedoch zuerst an ihren Hausverwalter oder Vermieter weitergeben.

Die Kosten für den Wasserschaden – Wer muss zahlen?

Durch einen Wasserschaden können durchaus Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro entstehen. Schutz gegen diese finanzielle Belastung bietet eine entsprechende Versicherung. Allerdings kommen in diesem Zusammenhang grundsätzlich unterschiedliche Versicherungen – abhängig von der jeweiligen Schadensart – in Betracht.

So gilt, dass Schäden an den Möbeln durch die Hausratversicherung übernommen werden, für Beschädigungen an dem Gebäude selbst ist allerdings die Gebäudeversicherung verantwortlich. Führte der Wasserschaden dazu, dass fremde Gebäude oder Möbel einen Schaden erlitten haben, stellt die Privathaftpflichtversicherung den richtigen Ansprechpartner dar. Ausschlaggebend ist jedoch auch, wodurch der Wasserschaden entstanden ist. Lässt sich dieser auf Starkregen, Rückstau oder Hochwasser zurückführen, liegt die Schadenregulierung in dem Verantwortungsbereich der Elementarversicherung.

Außerdem ist in diesem Zusammenhang die Grundregel zu berücksichtigen, dass die Kosten von demjenigen zu übernehmen sind, der auch der Verursacher des Schadens ist. Läuft so beispielsweise die Badewanne eines Mieters durch Unachtsamkeit über, muss dieser zahlen – auch für Schäden, die eventuell die Nachbarwohnung oder das Gebäude betreffen.

Generell kann auch die Nachlässigkeit des Vermieters der Grund für einen Rohrbruch sein, allerdings spielen dabei stets auch äußere Umstände eine Rolle. Dennoch springt in der Regel in einem solchen Szenario die Gebäudeversicherung des Vermieters ein, sodass dieser den Schaden beseitigt und dafür sorgt, dass sich das Haus beziehungsweise die Wohnung wieder als bewohnbar zeigen.

So viel Spaß Online-Glücksspiele auch machen mögen, es ist nur natürlich, dass man sich Sorgen macht, nicht abgezockt zu werden. Leider wissen Kriminelle, dass Millionen von Menschen jedes Jahr an Online-Glücksspielen teilnehmen, was Glücksspielern zu leichten Zielen macht. Um sich und Ihr Geld zu schützen, sollten Sie die in diesem Beitrag genannten Tipps beherzigen. Wenn Sie Ihren gesunden Menschenverstand einsetzen und vorbeugende Maßnahmen ergreifen, können Sie online spielen, ohne sich Sorgen machen zu müssen, betrogen zu werden.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Im Bereich der Apps kann bereits seit einiger Zeit ein beeindruckender Wandel beobachtet werden, der sich vor allem auf die sogenannten „No-Code“-Plattformen zurückführen lässt. Diese ermöglichen es im Grunde jeder Person, eine eigene funktionale App in kürzester Zeit zu erstellen – und dies zu überaus geringen Kosten.

Mit Beginn der sogenannten „dunklen Jahreszeit“ werden erfahrungsgemäß die Wildtiere wieder aktiver. Man trifft sie mitunter vermehrt auf Straßen an – und es kommt häufiger zu Unfällen. Wer in ländlichen Regionen mit dem Auto oder Motorrad an Wäldern entlangfährt, sollte stets mit Wildtieren rechnen. Die Tiere wechseln vor allem morgens und abends während der Dämmerung die Straßen. Häufig nutzen die Tiere dabei Waldabschnitte oder Wald- bzw. Feldkanten. Grundsätzlich sollte man aber zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wild auf der Fahrbahn rechnen und seine Fahrweise entsprechend anpassen. Letztlich ist an Stellen, die durch Verkehrszeichen 142 (Achtung Wildwechsel) ausgewiesen sind, mit einer erhöhten Wildwechselgefahr zu rechnen.