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Berlin - Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren - Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem mehr und schnellere Rückführungen und Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf sieht ein Bündel von Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen. Dabei geht es auch um die schnellere Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Einbürgerung ist stärkstes Bekenntnis zu Deutschland“ Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen und damit ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Erarbeitet wurde der Entwurf vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Habeck „Wir tun alles, was nötig ist - Einsatzreserve für Atomkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim wird eines von mehreren Elementen“
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute die Ergebnisse des zweiten Netzstresstests (zweite Sonderanalyse Winter 22/23) vorgelegt. Sie hatten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von Mitte Juli bis Anfang September 2022 in einer Sonderanalyse die Sicherheit des Stromnetzes für diesen Winter unter verschärften äußeren Bedingungen untersucht. Anlass dafür war, dass aufgrund der Dürre im Sommer, des Niedrigwassers in den Flüssen, des aktuellen Ausfalls rund der Hälfte der französischen Atomkraftwerke und der seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine insgesamt angespannten Lage auf den Energiemärkten eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren bestehen, die unter bestimmten Umständen zu einer Kumulation von Risiken führen.
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Erwachsene sollen künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. Darauf hat sich die Bundesregierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission über das Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 geeinigt. Ziel bleibt weiterhin, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.
Die Europäische Kommission hat heute den sogenannten ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Aufnahme von Atomkraft und Erdgas in die Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten erlassen. Dieser sieht nun vor, Investitionen in Atomkraft- und Erdgasaktivitäten als nachhaltig einzustufen und damit von Finanzierungsvorteilen profitieren zu lassen. Die Kommission weist die von den Mitgliedstaaten und der Plattform für nachhaltige Finanzen geäußerte Kritik zurück und argumentiert, dass die Aufnahme von Atomkraft und Erdgas zur Dekarbonisierung, insbesondere zum Ausstieg aus der Kohleverstromung und somit zur Erreichung von Klimaneutralität notwendig sei. Dagegen ist der Zweck der Taxonomie, zu ermitteln, ob eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Dies soll unabhängig von Fragen der Energiesicherheit und nationaler Energiepolitik erfolgen.